Die vom Kraftfahrtbundesamt verwalteten Fahrgestellnummern bei KFZ sind in der Tat eindeutig, Dubletten gibt es nicht.
Das ist bei den lediglich vom Hersteller oder Importeur verwalteten Fahrradrahmennummern (Rahmen kommen heute fast ausschließlich aus Asien!) nicht so: da weiß der Hersteller manchmal selber nicht mehr, welche Nummern er für welchen Rahmen vor 10 Jahren vergeben hat.
Wobei das bei Fahrrädern in der Praxis unerheblich ist. Diebstahlsanzeige erfolgt mit Rahmennummer, ggf. noch mit Fotos. Wenn nun doch mal Fahrräder aufgefunden werden und die Nummer paßt, dann gibt es ja noch zusätzliche Identifikationsmerkmale: Hersteller, Rahmentyp, -größe, Material, Farbe, Anbauteile, ...
Der Hersteller hat mit dem ganzen Kram ohnehin nichts mehr zu tun. Hauptsache, die Rahmennummer wurde im Kaufvertrag festgehalten. (Aber das ist Sache von Händler oder Verkäufer.)
Von zwei Leuten weiß ich, dass das so ganz gut funktioniert. Einer bekam so sein Rad zurück, beim Anderen wurde so bewiesen, dass sein Rad Bestandteil von Diebesbeute war. - Rahmen war beschädigt, die Anbauteile fehlten. Hat ihm zwar nichts geholfen, aber die Täter kamen mit "Der alte Rahmen gehört uns." nicht davon.