Regelmässig werden Fahrrader beschlagnahmt, weil die Besitzer keine Eigentumsnachweise beibringen können.
Mal abgesehen vom s-Fehler, der hier leider schon zum schlechten Ton gehört, mit einer Beschlagnahme mangels Eigentumsnachweis ist die Rennleitung auf sehr dünnem Eis. Nirgendwo steht, dass ich von allem, was ich dabei habe, ständig mein Eigentumsrecht nachweisen können muss. Das können auch die Autobesitzer nicht, denn dort ist der Eigentumsnachweis der Fahrzeugbrief. Der soll ausdrücklich nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden. Bei Lieschen Teilzahlungsmüller hat den ohnehin der Dahrehnsgeber.
Wir sind nicht in Texas. Zu beweisen ist die Schuld und nicht die Unschuld (auch, wenn das einigen gar nicht schmeckt). Dass die Hose, die ich anhabe, mir gehört, kann ich auch nicht beweisen. Ich werde sie mir bestimmt nicht einfach so ausziehen lassen.
@MatthiasM, dass ein R-Getriebe zu seinem Eigner zurückfindet, habe ich schon mehrmals geschrieben. Nicht klar ist mir, wie man sein gerade erst verrohlofftes Fahrrad einfach so vergessen oder stehenlassen kann. Der, der das Getriebe beim Hehler gekauft hat, hatte das allerdings drauf.