In Antwort auf: kleinerblaumann
In Antwort auf: derSammy

Was kann ich für die Unfähigkeit anderer Radfahrer?

Vermutlich nichts. Aber die Tatsache, dass es sie gibt, muss doch berücksichtigt werden.

Das wird doch bereits berücksichtigt: §3 StVO sagt, dass man nur so schnell fahren darf, dass man sein Fahrzeug ständig beherrscht. Zusammen mit dem Verbot aus §1, niemanden zu gefährden oder zu schädigen, ergibt sich der passende rechtliche Rahmen.

Wenn man allgemeingültige Verkehrsregeln immer am unfähigsten Verkehrsteilnehmer orientieren würde, dann wäre jeder Straßenverkehr verboten.

Christian