Schon, aber wir müssen doch strategisch denken. Nach der Fahrt sind die Betriebsstoffe aufzufüllen.
Nun, im Prinzip stimmt Deine Aussage, dass Tagesbesucher Bierfässer mitzubringen haben, schon. Die Reichsradfahrerverordnung von 13.4.1926 in der Fassung des Bundesgesetzblattes 265/e vom 13.9.1964 schreibt dieses zwingend vor. Ich habe allerdings eine Ausnahmeregelung gem. § 27 (4) Ziff.9 beim dafür zuständigen Bundervekehrsminister erwirkt. Die Leistung kann danach gem. 364 ff. auch in Form von spanischem Rotwein erbracht werden