...Außerdem ist mir niemand bekannt, der tatsächlich Anzeige erstattet hätte.
Nach einen ausführlichen Gespräch mit einem Rechtsanwalt hatte ich hier auch mal beschrieben, warum kein rechtswidriger Vorgang vorliegt. Anzeigen wäre also sinnlos.
Sich selbst durch denkbar ungeschicktes Handeln in schlechtes Licht zu rücken, ist nicht strafbar.