Ich muß da jetzt mal nachfragen:
Ich fahre -fast- immer mit Kinderanhänger. Wo darf ich denn dann eigentlich noch fahren? Der Anhänger ist ja ungefähr so breit wie die Radwege, da kann ich ja keinen Sicherheitsabstand mehr einhalten, oder?
Also meiner (bescheidenen Meinung bzw. Interpretation nach) bist Du mit Kinderanhänger durchaus eine "Gefahr" für Fußgänger, falls der Radweg offensichtlich zu schmal ist und Du die seitlichen Sicherheitsabstände nicht einhalten kannst. Mit dem Trike und/oder Anhänger fahre ich da lieber auf der Strasse oder gebe, wenn mir die Sitiation zu brenzlig ist, auch vorher ein "akustisches" Signal. Ich bin selber zu viel Fußgänger als das ich das gequetsche mir oder anderen zumuten muß.
Die VwV zur StvO schreibt dazu: "Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 11 S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;"
Meiner Meinung nach sei froh, das Du auf der Strasse fahren kannst. Leider "meinen" immer viele Leute (speziell nur-Autofahrer) das fahren auf der Strasse und dann noch mit dem (Kinder-) Anhänger ja "total unverantwortlich" ist. Ich denke das Gegenteil ist der Fall (und die verfügbaren Statistiken geben mir soweit ich diese kenne Recht).
Gruß,
H.C.