In Antwort auf: velo-phil
Das OLG Karlsruhe hat z.B. in einem Urteil vom 24. 1. 1990 (Az. 1 U 94/89)
...
Ein Radfahrer darf deshalb nirgends unangemessen schnell fahren; er muß sich an der Geschwindigkeit orientieren, die andere Verkehrsteilnehmer von einem Radfahrer erwarten ."


dafür
Fahrt alle mindestens 30 km/h!
Dann wird das die geschwindigkeit, "die andere Verkehrsteilnehmer von einem Radfahrer erwarten". grins

MfG