Hallo zusammen,
ein Bekannter sagte mir neulich, dass man als Radfahrer bei einem Unfall auf einem Radweg, unabhängig von der Schuldfrage, eine Mitschuld bekomme, wenn man mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h gefahren sei.
Vielleicht ein (schwacher) Trost: Das mit der Mitschuld tritt ganz allgemein recht schnell ein. Selbst eine grüne Ampel hilft da nicht unbedingt, wenn Dich z.B. ein Rotsünder erwischt. Wenn die Ampelkreuzung übersichtlich war, dann wird man dich fragen, wieso Du den Rotsünder nicht gesehen hast (auch bei grün soll man mal gucken) ... und schon kann eine Mitschuld zugesprochen werden. Der weitaus größere Teil der Schuld wird natürlich dem Rotsünder zugesprochen.
Das mit der "nicht erwarteten Geschwindigkeit" ist auch recht plausibel: Ein Großteil der Deutschen ist betagt, oft schwerhörig, aufgewachsen in einer Zeit, als es bestenfalls 3-Gangräder mit seltsamen Bremsen gab ... die können sich unter modernen Rädern mit Hochleistungsbremsen oder gar unter "Liegerad" wenig vorstellen. Die sehen nur einen Radler ...
Kinder können übrigens Geschwindigkeiten ebenfalls schwer einschätzen, außerdem haben sie ein sehr kleines Blickfeld.