Posted by: Flachfahrer
Re: Ab 25 km/h Mitschuld? - 11/16/06 05:11 PM
In Antwort auf: velo-phil
Das OLG Karlsruhe hat z.B. in einem Urteil vom 24. 1. 1990 (Az. 1 U 94/89)
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Ein Radfahrer darf deshalb nirgends unangemessen schnell fahren; er muß sich an der Geschwindigkeit orientieren, die andere Verkehrsteilnehmer von einem Radfahrer erwarten ."
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Ein Radfahrer darf deshalb nirgends unangemessen schnell fahren; er muß sich an der Geschwindigkeit orientieren, die andere Verkehrsteilnehmer von einem Radfahrer erwarten ."

Fahrt alle mindestens 30 km/h!
Dann wird das die geschwindigkeit, "die andere Verkehrsteilnehmer von einem Radfahrer erwarten".

MfG