Hallo zusammen,
ein Bekannter sagte mir neulich, dass man als Radfahrer bei einem Unfall auf einem Radweg, unabhängig von der Schuldfrage, eine Mitschuld bekomme, wenn man mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h gefahren sei. (Ähnlich soll es ja nun sein, wenn man im Winter mit dem Auto in einen Unfall verwickelt ist und Sommerreifen drauf hat. )
Das käme ja faktisch einer Geschwindigkeitsbegrenzung gleich.
Kennt jemand von euch eine entsprechende Regelung oder Gerichtsurteile?
Für Infos dankbar
Ingo