Ja. Erlaubt sind Räder mit bis einem Meter Breite (einspurig) und bis zu zwei Metern bei mehrspurigen Rädern. .
Bernd
Das nehm ich dir nicht ab. Wo steht das geschrieben? Bitte mit Nachweis (quelle) und nicht nur vom Hörensagen.
Das wüsste ich auch gern..
Meine Quelle dazu habe ich doch in der Antwort auf Jürgen schon genannt bzw. weiter oben verlinkt. Ob es wirklich sinnvoll ist, mit einem 1,99 m-Ungetüm in einer Einbahnstraße entgegen der Kfz.-Richtung zu fahren, ist natürlich eine andere Frage. Wir haben hier allerdings mittlerweile eine deutliche Zunahme von Bauformen wie Bakfiets, Babboe und deren Derivaten mit Breiten von sicher einem Meter. Und ich fände es nicht gut, wenn die in Einbahnstraßen entgegen der Kfz.-Fahrtrichtung nicht fahren dürften, weil der Platz auf der Straße z. B. wegen Parkmöglichkeiten für Autos nicht ausreicht.
Konfliktpotential hat das aber allemal, ich denke da z. B. an die selbst erlebten Fälle, in denen mir Autofahrer in der Einbahnstraße beim Vorbeifahren an geparkten Autos den Platz zugemacht haben und ich absteigen und das Rad auf den Bürgersteig heben oder schieben musste, um die verklemmte Situation zu entschärfen. Mit Bakfiets/Babboe-Konstrukten und evtl. noch Kindern drin geht das nicht so einfach. Aber sollten die deshalb vom Recht, in der Einbahnstraße gegen die Kfz.-Richtung zu fahren, ausgenommen werden?
Bernd