.... es ist zwingend das Zusatzzeichen "Radfahrer frei"an dem "Verbot der Einfahrt" Schild vorgeschrieben, kosten sonst 20 Teuronen

Gilt das auch für Trikes und breite Lastenräder?
Ja. Erlaubt sind Räder mit bis einem Meter Breite (einspurig) und bis zu zwei Metern bei mehrspurigen Rädern. Wobei ein Meter ja nun nicht viel ist, manche Lenker sind ja heute schon fast 80 cm breit.
Bernd