Eines ist klar: Derjenige Verkehrsteilnehmer, auf dessen Seite ein Hindernis ist, muss warten, wenn's (zu) eng wird.
So die Regel, die auch in für Räder in der Gegenrichtung frei gegeben Einbahnstraße gilt. Der Verkehrsdezernent unserer Nachbarstadt ist allerdings der Meinung, dass Fahrräder in so einer Situation auf den Bürgersteig ausweichen bzw. anhalten müssen ...
Ich schicke den Herren Verkehrsreferenten mit unserem Tandem und meiner behinderten Tochter, einer erwachsenen Frau, auf den Gehsteig. Dann könnte er zu denken beginnen, da das ohne hohem Aufwand schlicht und einfach nicht geht. Aber wahrscheinlich findet er dann einen Grund, dass wir überhaupt nicht Rad fahren dürfen.
Interessant finde ich die Reaktionen von Automobilisten, die mich wegen meiner Straßenbenützung mit dem Rad an gepflaumt haben, wenn ich sie frage, ob es ihnen lieber ist, wenn ich die Straße mit den Auto verstopfe. Denn das ist ihnen auch nicht recht!
Lg!
georg
Der sich aktuell an der meistens ziemlich entspannten Fahrweise der Spanier erfreut. Morgen will ich meine Tour starten!