Allerdings hat der Autofahrer Benni genötigt, auch und gerade das ist strafbar und hat mitunter ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge.
Und Benni muß darlegen, daß der vorhandene Radweg in der Tat nicht benutzungspflichtig ist, wie er schreibt. Sonst hat er ein Bußgeld an der Backe; ganz unabhängig von der häßlichen Nötigung, die ihm widerfuhr.
Ich vermute, der Straftatbestand dürfte eher "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" sein. Allerdings mit den gleichen Folgen wie oben von Dir beschrieben. Selbst eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, sollte nicht davon abhalten, Straftaten anzuzeigen. Das Bußgeld beträgt übrigens 15 EUR.
--
Stefan