... knapp daneben ist auch vorbei.
Es geht um § 223 StGB, nicht um § 232 .
Es bleibt dabei:
§ 223 Strafgesetzbuch (Deutschland)
"(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar. "
WdA
nich doch, 233 war zitiert, und von mir als weggefallen markiert.
also weder daneben, und schon gar nicht knapp...