Zitat:
das recht kennt, meines wissens, keinen 'versuch' der körperverletzung

Ein Blick ins Gesetz, zB Kugelsuche stgb +körperverletzung:

§ 223 Strafgesetzbuch (Deutschland)

"(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar. "

Alle Klarheiten beseitigt?

WdA