Die Überschrift hört sich so an als würden unsere Gerichte immer gegen Radler urteilen.
Naja, so kann man´s natürlich auch sehen, ich habs allerdings so verstanden, das selbst wenn der Täter seiner gerechten Strafe zugeführt wird, das Risko bleibende Schäden davon zutragen für einen Radfahrer ungleich größer ist als für einen unvallverursachenden Autofahrer. Und da nützt dem Radfahrer die Tatsache Recht bekommen zu haben eher wenig.
Gruß Axel
Hallo Akki,
wenn er denn Recht bekommt. In den meisten Fällen dürfte es so sein wie bei mir: Fehlende Zeugen und schon hast du keine Chance.
Nun zu meiner Geschichte:
Im letzten Jahr befuhr ich in meinem Heimatort eine Straße, auf der es parallel einen schmalen Radweg gab. Allerdings war die Situation so, dass man diesen aufgrund sehr vieler Fußgänger, die diesen gleichzeitig nutzten nicht befahren konnte. Ich fuhr also auf der Straße. Als ich also friedlich die Straße entlang fuhr überholte mich plötzlich ganz langsam ein Mercedes des S-Klasse mit einem sehr schwergewichtigen Mann drin. Er zog den Wagen im spitzen Winkel immer weiter nach rechts um mir den Weg abzuschneiden. Ich kam nur mit einer Vollbremsung unbeschadet zu stehen. Der Mercedes stand ebenfalls und der Fahrer schrie gestikulierend auf mich ein. Allerdings mit hochgekurbelter Scheibe. Verstehen konnte ich kaum etwas. Der Abstand zwischen mir und Auto betrug ca. 15 cm. Ich bin dann um das Auto herum gelaufen und haben den Herrn ziemlich arg beschimpft, was man natürlich auch nicht machen darf, da ja der Tatbestand der Beleidigung erfüllt wird.
Ich habe dann eine Nacht darüber geschlafen und bin einen Tag später zu ihm nach Hause gefahren um mit ihm zu reden. Keine Chance, hocherhobenen Armes kam er mir schon an der Tür schreiende entgegen. Zu dem Zeitpunkt ist für mich dann die Entscheidung gefallen Strafantrag zu stellen. Ich also zur Polizeiwache, den Beamten den Vorgang geschildert und siehe da, die Tatsache, dass ich den Radweg nicht benutzt hatte interessierte dort überhaupt niemanden. Sie haben brav den Strafantrag ausgefüllt, sich von mir unterschreiben lassen und alles ging seinen ordentlichen Gang.
Anhörungsbogen hin, Anhörungsbogen her. Das Ende der Geschichte ging dann so aus: Besagter Herr stellte Strafantrag gegen mich wegen Beleidigung. Ich hätte ihn Idiot geschimpft. Interessant für mich war die Tatsache wahrnehmen zu müssen, dass der Herr beziehungsweise sein Anwalt sich die Beschimpfung tatsächlich aus den Fingern gesogen haben. Mit war nämlich tatsächlich der Wortlaut entglitten: "Wo kommen wir in Deutschland eigentlich hin, wenn jeder Fetts... im Mercedes sich erdreistet Radfahrer mit einem 2 Tonnengefährt von der Straße zu schieben."
Sollte man natürlich auch nicht tun, aber in der Aufgregung. Ich war ziemlich fertig. Wie ich es schon geahnet hatte, hatte er meine wirkliche Äüßerung tatsächlich nicht gehört und ebenfalls keine Zeugen.
Beide Verfahren wurden eingestellt. Noch heute ärgere ich mich darüber, dass ich einen der hinter dem Mercedes haltenden PkW-Fahrer nicht angesprochen habe.
Gruß
Georg