Die Überschrift hört sich so an als würden unsere Gerichte immer gegen Radler urteilen.
Naja, so kann man´s natürlich auch sehen, ich habs allerdings so verstanden, das selbst wenn der Täter seiner gerechten Strafe zugeführt wird, das Risko schwere Verletzungen davon zutragen für einen Radfahrer ungleich größer ist als für einen unvallverursachenden Autofahrer. Und da nützt dem Radfahrer die Tatsache Recht bekommen zu haben eher wenig.
Gruß Axel