Benni hat Glück gehabt.
Ich meine, daß der Autofahrer nicht versucht hat, ihn zu verletzten (von versuchter Körperverletzung war die Rede). Allerdings hat der Autofahrer Benni genötigt, auch und gerade das ist strafbar und hat mitunter ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge.
DerTäter wird wohl dennoch nicht zur Verantwortung gezogen werden, da er wahrscheinlich nicht zu ermitteln ist.
Und Benni muß darlegen, daß der vorhandene Radweg in der Tat nicht benutzungspflichtig ist, wie er schreibt. Sonst hat er ein Bußgeld an der Backe; ganz unabhängig von der häßlichen Nötigung, die ihm widerfuhr.
@ *)
"Nun, der Kampf geht weiter!."
Na, ich weiß nicht...
Versuch's eher mal mit Gelassenheit. Und im Ausnahmefall mit einer deftigen Strafanzeige.
WdA
*) edit: Name entfernt