da steht auch im Artikel, dass die Silbe "Bio" geschützt ist. Darf man jetzt eigentlich noch Biochemie-Vorlesungen an der Uni geben?
Der Begriffsschutz gilt nur für Lebensmittel, Saatgut uns unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse als Handelsware.
NICHT-Lebensmittel dürfen - sofern der Begriff in dem Zusammenhang wettbewerbsrechtlich nicht irreführend ist - auch als "Bio"-Produkte bezeichnet werden. Allerdings darf man Bio-Produkte, die KEIN Lebensmittel sind, aber nachweislich aus kontrolliert biologischem Anbau stammen und auch den offizielle Zertifizierungsweg gegengen sind, NICHT mit einer Öko-Kontrollstellennummer bewerben. Die EU-Bürokratie hat es auch hier mal wieder geschafft, alles so zu regulieren, dass eigentlich kaum jemand richtig durchblickt.
Bernd