Hallo Markus,

In Antwort auf: cyclist
Das Treffen findet zwar in der Regel in der Öffentlichkeit statt (Treffpunkt ist ja zumeist ein Bahnhof o.ä.), ist aber sicher nicht für jedermann (-frau) offen, auch ist es ab der Abfahrt, bzw. das Treffen als solches, nach dem Beginn, eine quasi "geschlossene Gesellschaft", zu der unbekannterweise niemand mehr dazu kommt (Ausnahmen gibt es sicherlich hin und wieder mal, ist aber aber nicht üblich). Auch ist man sich nach kurzer Zeit (bei der üblicherweise geringen Gruppengröße bis 20 P.) zumindest mit einem Namen (Vor- o. Usernamen) bekannt.
Hier passt wieder das Beispiel des Kegelclubs, die Kneipe ist zwar (meistens) eine sog. Versammlungsstätte (lt. Versammlungsstättenverordnung) und i.d.R. für alle öffentlich + frei zugänglich, zu dem Keglerabend wird man sich aber als Unbekannter - ohne Interesse an dieser Sportart - kaum hinzu begeben, insofern ist auch dies eine geschlossene Gesellschaft.


Jetzt wird es spannend: Wenn ich als Kegelclub-Mitglied meinen Vereinskollegen eine DVD vorspiele, gilt dies bereits als öffentliche Aufführung. Auch wenn es sich um eine geschlossene Gesellschaft handelt. Kann man daraus schließen, dass die Kegelclub-Versammlung eine öffentliche Versammlung ist?

Lawblog schreibt dazu: Es unterfallen ihm Menschenansammlungen, deren Teilnehmer den kollektiven Willen haben, etwas gemeinsam zu tun.

Meines Erachtens fallen Forumstouren und -treffen darunter. Aber man kann sich sicherlich streiten. Eine abschließende Bewertung würde wohl nur ein Gerichtsurteil auslösen. (Und selbst das wäre zu einem gewissen Grad subjektiv).

In Antwort auf: cyclist
Das was man selber als richtig und rechtens ansieht, muss noch lange nicht mit den Ansichten einer anderen Person übereinstimmen, auch hat (sollte eigentlich - leider ist dem vielfach nicht mehr so) ein jeder das Recht, das abgelichtet werden, zu verweigern, bzw. einer Veröffentlichung zu widersprechen.


Hier wird es schwierig. Im Prinzip gebe ich Dir Recht. Aber man muss auch andere Interessen berücksichtigen. Nimm ein Foto einer Kirmes in der Zeitung als Beispiel. Da sind viele Menschen drauf, einige erkennbar. Es ist praktisch unmöglich, die alle zu fragen. Wenn jeder seine Zustimmung geben müsste, würde das dazu führen, dass keine Bilder von öffentlichen Veranstaltungen mehr veröffentlicht würden. Man muss also einen Mittelweg finden, der einerseits das Veröffentlichen von Fotos von Versammlungen ermöglicht und andererseits die Interessen der Teilnehmer wahrt. Insoweit finde ich die gültige Gesetzeslage in Ordnung. Wenn einer eine bessere Idee hat, gerne.

Übrigens: Es gibt eine witzige Software: Man macht aus derselben Position mehrere Aufnahmen eines Bauwerks oder eine Landschaft (mit vorbeigehenden Leuten) und die Software stellt hinterher ein Bild ohne Menschen zusammen.

Im privaten Bereich ist es aber durchaus realistisch, Wünsche zu respektieren. Wer auf einem Forumstreffen nicht fotografiert werden will, kann dies äußern und als Fotograf sollte man sich dann auch daran halten. Ich glaube, das würde weitgehend funktionieren.

In Antwort auf: cyclist
Auch begrüße ich es allgemein, das auf Treffen fotografiert wird, solange es im erträglichen Rahmen bleibt!
Angesichts der multimedialen Möglichkeiten mittlerweile - dem war ja vor noch ca. 10 J. ganz anders - ergeben sich nun auch neue Gefahrenpotentiale, denen man auch entsprechend begegnen sollte / muss


Das ist wohl war. Das digitale Fotografieren macht viel Spaß, kann aber auch andere Nerven. Dessen bin ich mir durchaus bewusst. Die meisten genervten sind recht schnell wieder entspannt, andere brauchen länger. Böse Absicht steckt da jedenfalls nicht hinter.

Gruß
Andreas