Hallo,

In Antwort auf: h.g.hofmann
Wer nicht hergezeigt werden will kanns ja sagen. Ich meine auch, das die Fotorechte beim Fotografen liegen.


Da muss man unterscheiden.

1) Das Urheberrecht (das Recht zur Veröffentlichung) hat der Fotograf. Wenn Du also von Dir gemachte Foto auf Deiner Webseite hast, darf die niemand auf andere Webseiten stellen oder als Plakat ausdrucken und an eine Litfaßsäule hängen. Natürlich kannst Du gegen Geld erlauben, dass andere ein Bild von Dir veröffentlichen. Das ist übliche Praxis, wenn Zeitungen Fotos drucken. Der private Gebrauch ist nicht eingeschränkt. Ich darf also jedes Bild, das ich im Internet finde, ausdrucken und mir an die Wand hängen.

2) Das Recht am eigenen Bild. Wird jemand fotografiert, darf der Fotograf das Bild nur mit Einverständnis desjenigen veröffentlichen. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen. Wenn Du zur Love Parade gehst und in der Bild-Zeitung ein Foto der Menschenmenge ist, kannst Du nichts dagegen machen. Auch wenn Du deutlich erkennbar bist. Oder wenn Du "Beiwerk" bist. Also wenn ich zum Beispiel ein Foto vom Kölner Dom mache und Du darauf am Bildrand zu erkennen bist, darf ich das trotzdem veröffentlichen. Oder wenn Du eine Person der Zeitgeschichte bist, dann musst Du auch damit leben.

Gruß
Andreas