Sofern keine gesetzlichen Ausnahmen greifen, ist eine Veröffentlichung von Fotos nur zulässig, wenn die abgebildeten Personen eingewilligt haben.
Das stimmt so nicht. Insbesondere wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, muss die Veröffentlichung der Bilder hinnehmen - sofern es sich nicht um Portraitaufnahmen handelt.