Allerdings ist die Aussage dass es keine rationalen Argumente für eine Dynamolichtpflicht gibt einfach falsch. Darauf habe ich hingewiesen.
Ich halte beide Beleuchtungsformen grundsätzlich für brauchbar. Welche Form jemand für sich (u.U. auch situationsabhängig), als die bessere Wahl empfindet, sollte aber m.E. freigestellt werden. Wichtig ist doch nur, dass die Beleuchtungseinrichtung b.B. auch benutzt wird. (Gerade das wird trotz Vorhandensein aber oft nicht getan. Und Kontrollen finden zu fast 100% nicht statt.)
In den letzten über 20 Jahren hatte ich mit KfZ genau 2 allg. Verkehrskontrollen. Nie eine Alkoholkontrolle. Mit dem Fahrrad eine Kontrolle auf Bremsen und Licht, im Rahmen eines "Aktionsmonats". Und eine "Lichtkontrolle" nach Diskussion wegen Radwegnichtbenutzung. (War zugeparkt das Ding.)
In meinen Augen etwas wenig. Da helfen auch GUTE Vorschriften nichts, wenn die Einhaltung nicht kontrolliert wird. Gerade dann, wenn bekannt ist, dass es viele Verstöße gibt.
-------------------- „Ob eine Stadt zivilisiert ist, hängt nicht von der Zahl ihrer Schnellstraßen ab, sondern davon, ob ein Kind auf dem Dreirad unbeschwert überall hinkommt“ Enrique Peñalosa