Hmm...sehe ich anders. Das ist eine Strecke, wo ich nicht Radfahren darf. Ergo darf ein Radrouting auch nicht über diesen Weg routen. Ich würde auch blöd gucken, wenn ich dann an die Stelle komme und dann sehe, dass Radfahren verboten sein soll, wo doch das Routing sagt, fahr da lang.
Hast du mich da vielleicht missverstanden? Nach dieser Definition wären alle Radwege, bei denen man zwischendurch auf eine Fähre oder in einen Bus-Shuttle steigen muss/kann, nicht mit Fahrrädern machbar: Ostseeküsten-Radweg, Kaiser-Route, NSCR, Elbe-Radweg, Donau-Radweg, ... . Solche Strecken(abschnitte) müssen m.E. in einem Routenplaner als mögliche Radroute enthalten sein.
Gruß
Uli