In Antwort auf: Tandemfahren
Ja, ich hab bewusst an den Begriff des Tourenleiters angeknüpft, weil darauf auch die Ursprungsfrage abzielte. Wenn jeder hier noch eine Variante einbringt, wird es halt einfach unübersichtlich, fürchte ich. Im Ausgangsposting ging es ja nur um den Ausschluss der Haftung, d.h. die Haftung des "Tourenleiters" konnte man unterstellen.

Naja, bereits im 11. Beitrag kam der Hinweis auf Forumstouren und indirekt im 13. Beitrag, ob denn diese Tourenleiterei einen Bezug dazu hat. Da ich auch schonmal in die Verlegenheit kam, eine Forumstour zu initiieren oder mal ein Ticket für die Mitradler gekauft habe, hatte ich mich hier reingehangen und nachgefragt. Meine Privatmeinung, die ich durchaus dem gesunden Menschenverstand zuordne, deckt sich wenigstens mit dem Urteil des österreichischen Richters und ein paar anderen Meinungen. Andererseits lese ich im selben Faden auch ein paar unbestimmte Hinweise, dass (sinngemäß zusammengefasst) in D eben nicht unterstellt werden kann, dass es im Zweifel nach "gesundem Menschenverstand" geht und dass da durchaus einige Gefahren lauern.

Hier muss ja keine Rechtsberatung zu konkreten Fällen abgegeben werden. Vielleicht könnte aber jemand, der tatsächlich die entsprechende Ausbildung hat, mal ganz allgemein die Rechtsverhältnisse erläutern, wenn's geht in verständlichem Alltagsdeutsch. schmunzel

Mir geht's konkret um solche Fälle wie Forumstouren. Alle organisierten Touren wie vom ADFC oder von anderen Vereinen dürfte mit einer Gruppenhaftplicht des Vereins abgedeckt sein.

Gruß Dietmar