hi Benny,
da ich kein Jurist bin, gebe ich hier nur meine Meinung bekannt:
- wenn eine Privatgruppe einen "Tourenleiter" aus den eigenen Reihen benennt, kann das im konkreten Fall rechtlich relevant sein.
- bitte prüft in Eurem Fall auch, ob die Tour irgendwie angemeldet werden muß. In Bayern zumindest ist es so, daß eine Radtour ab einer Mindest-Teilnehmerzahl bei der Verkehrspolizei angemeldet werden muß. Die Details hierzu kenn ich aber auch nicht. Evtl. hilft der ADFC oder ein Radsportclub vorort hat genauere Infos. 20 Leute sind schon ne ganz schöne Truppe.
LG,
Werner