Hallo,
tja,da scheint es ja doch Unterschiede zu geben.
Ich kann von einem konkreten, unter anderem auch mich betreffenden Fall berichten wo die Versicherung es abgelehnt hat, einzuspringen.
Grundlage war ein Fall von einseitigen Aggressionen und Handlungen eines Nachbarn (ohne vorghergehendes Ereignis oder irgendeinen nachvollziehbaren Grund) uns gegenüber.Wir wollten das Faustrecht vermeiden und im Gegenzug gerichtlich gegen langanhaltende Repressalien vorgehen.
Die Rechtsschutzversicherung hat abgelehnt mit dem Hinweis dass wir aktive Strafverfolgung betreiben wollten und sie daher von der Leistung frei sei.
So ähnlich stand es auch in den Bedingungen drin.
Gruß
Frank