Also, dann oute ich mich mal als Jurist. Du solltest aber bedenken, dass hier im Forum nur unverbindliche Aussagen getätigt werden. Wenn Du eine verbindliche Rechtsauskunft willst, musst Du einen Anwalt bezahlen. Vorteil: Der haftet dann auch, wenn er was Falsches erzählt.

Deine Frage geht ja nicht dahin, ob generell eine Haftung besteht, sondern ob man eine eventuell bestehende Haftung ausschließen kann. Da habe ich wenig Bedenken. Ausnahme: Die Haftung für Vorsatz kann nicht ausgeschlossen werden; daran dürfte aber auch keiner interessiert sein, oder? Strengere Anforderungen für Haftungsausschlüsse gelten bei AGB. Die kann man wohl aber beim besten Willen nicht annehmen.

Noch zwei Hinweise: Strafrechtliche Haftung lässt sich nicht so einfach ausschließen. Wenn beispielsweise der Tourenleiter einem Teilnehmer die Bremse so einstellt, dass der Belag in die Speichen kommt, was zu einem tödlichen Sturz führt, steht die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung trotz Eurer Erklärung im Raum. Es gibt im Strafrecht aber auch die Figur der "eigenverantwortlichen Selbstgefährdung". Wenn der Tourenleiter also sagt "Achtung, hier kommt eine steile Abfahrt!" und die Teilnehmer trotzdem runterbügeln, hat er ganz gute Karten.

Noch zu der Antwort von Deul: Die Versicherung, die Regress nehmen will, bekommt den Anspruch, der eigentlich dem Opfer zustand. Bei einem Haftungsausschluss gibt es aber keinen Anspruch, folglich auch keinen Regress der Versicherung. Legalzession nennt sich das auf Fachchinesisch.

Gruß

Johannes