In Antwort auf: f.hien
.. unser Rechtssystem ist in diesem Fall definitiv nicht in der Lage, Recht zu sprechen und versagt vollständig .


Wie lässt Jurek Becker an einer Stelle seinen "Liebling Kreuzberg" sagen: Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man vor Gericht "sein Recht" bekommt. Das einzige was man bekommt ist ein "Urteil"

Zitat:

Daher auch Kündigung von Versicherung und "die Sache selbst in die Hand nehmen".


"Daher"....

Nun es ist eben nicht Sache der Versicherung, Gerechtigkeit herzustellen. Sie kann nur vor dem Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung in den festgelegten Rechtsgebieten schützen. Aber um einen Nachbarn wegen einer vermuteten Straftat anzuzeigen, braucht es keine Versicherung. Anzeige erstatten kostet üblicher Weise nichts. Was sollte da versichert werden?
Verfügt der Staatanwalt die Einstellung, da es sich nach seiner Aufassung um eine zvilrechtliche Streitigkeit handelt, dann ist die Versicherung daran gebunden und wieder mit im Boot.


Gruß Uwe