Soviel ich weiß, zahlt eine Rechtschutzversicherung nicht, wenn man der Kläger ist, sondern nur wenn man verklagt wird?
Nein. Etwas vereinfacht: Eine RS-Vers. übernimmt die Kosten, wenn es darum geht sein Recht unter Inanspruchnahme einer juristischen Hilfe durchzusetzen. Beispiele für die Inanspruchnahme als Kläger gibt es z.B.
hier (Seiten 4/5).
Gruß
Uli