Hallo,
wir sind eine Radfahrgruppe ca. 10-20 Personen, alle 60+, auf rein privater Basis, also keinem Verein, Verband, usw. angeschlossen. Wir treffen uns 2mal die Woche vom April bis Oktober um gemeinsame Radtouren so 2- 3 Std manchmal auch über einen Tag zu unternehmen. Irgendeiner in der Regel immer derselbe macht so eine Art Tourenleiter. Er schlägt die Touren vor, die meist alle kopfnickend akzeptieren und dann wird hinter ihm dreingeradelt.
In der Gruppe ist aus aktuellem Anlass die Frage aufgetaucht-
kann bei einem Unfall eines Gruppenmitgliedes, anlässlich einer solchen Ausfahrt, u.U. der jeweilige Tourenleiter rechtlich belangt werden, z.B. wenn ein spitzfindiger Kläger oder Richter ihm dem jeweiligen Tourenleiter irgendeine Versäumnis vorwerfen kann?
Wie sind die rechtlichen Grundlagen? Wir möchten den jeweiligen Tourenleiter vor irgendwelchen Rechtsansprüchen freistellen. Genügt es, wenn wir in einem Schreiben
eine Art Freistellungserklärung ähnlich
Adresse des Gruppenmitgliedes
Die Radtourenteilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der jeweilige Tourenleiter wird von jeglicher Haftung freigestellt.
Datum + Unterschrift
verfassen und Unterschreiben lassen?
Für Hinweise im voraus besten Dank!
mfg Benny