Gute Frage und auch wirklich berechtigt.
Ich weiss bspw. von einer Rennradgruppe wo es einen kleinen Auffahrunfall gab und derjenige, der von hinten gerammt wurde selbstvertändlich davon ausging, dass der Auffahrende den Schaden am Rad zahlt. Nach meinem Verständnis ist das zwar nicht so, denn jeder weiss: Wenn ich in einer Gruppe fahre muss ich besonders aufpassen (insbesondere beim Windschattenfahren). Jeder in der Gruppe nimmt also das höhere Risiko auf die eigene Kappe.
Andererseits gab es bei Sportunfällen (ich kenne einen Fall beim Wildwasserpaddeln) wo sich Leute einer Gruppe angeschlossen haben und nacher bei einem Unfall musste sich der "Füherende" vor Gericht vorhalten lassen, dass er aufgrund seiner wesentlich grösseren Erfahrung Verantwortung für seien Mitfahrer übernimmt, auch wenn sie einfach so mitfahren.....
Also - ganz eindeutig scheint mir die Rechtslage hier nicht zu sein....
Hartmut