In Antwort auf: f.hien
Das ist nicht ganz so.
Sobald man selbst aktiv werden will und nicht nur auf eine Klage reagiert, zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht.
Jedenfalls nicht die Versicherungen die ich kenne.
Ich kann nur Angriffe abwehren, aber nicht selbst etwas durchsetzen, auch wenn es absolut berechtigt wäre.


Hallo Frank,

bist Du Dir da wirklich sicher? Ich kenne eine solche Versicherung eigentlich auch nicht. Und ich bin halt beruflich mit Versicherungen beschäftigt.
Und nicht nur das. In der Regel wird man im Bedingungswerk der Rechtsschutzversicherer neben dem Schiedsgutachten den "Stichentscheid" finden. Dh., wenn der Versicherer wegen Mutwilligkeit oder Aussichtslosigkeit die Deckungszusage verweigert, ist durch den RA des Versicherten (oder einen gemeinsam bestimmten RA)auf Kosten der Versicherungsgesellschaft ein Gutachten über die Aussichten des Rechtsstreites zu erstellen. An dieses Gutachten ist der Versicherer schließlich zwingend gebunden.