DeiFreistellungserköärung reicht nicht.
Stell dir vor eine Haftpflicht versicherung tritt ein, die prüft auch ob sie ihre Kosten nicht vielleicht noch schmälern z.b auf den Tourenleiter abwälzen kann. selbst wenn er nur zu 20 prozent mithaftet.
Die Freistellungserklärung des Versicherungsnehmers interessiert die Versicherung nicht.
Detlef