Hallo Benny
So jetzt hab ich zeit zu antworten.
vor ein paar Tagen hatte ich die selbe Frage an die ADFC Rechtsanwäte gestellt. Der Hintergrund war nur dass die touren nicht rein privat waren sondern im Rahmen von einer Kirche stattfinden.
Antwort war wenn es rein privat wäre dann haftet jeder für sein Verschulden. Isst eine organisation im Spiel, so muss die eine Haftpflichtversicherung für dne Tourenleiter haben. So lange es um Touren von erwachsenen geht, ist die Mithaftung des Tourenleiters nicht sehr wahrscheinlich aber möglich. In eurem Fall (Private Tour) tritt dann die Privathaftpflicht ein.
Es war dem ADFC Anwalt kein fall bekannt wo man einen Tourenleiter bei einerADFC Tour erfolgreich in regress nehmen konnte. Versucht wurde es schon, von Tourteilnehmern oder auch unbeteiligten. Beruhigt, hilft aber nicht wenn es eintritt.
Wenn dem Tourenleiter mitschuld nachgewiesen werden kann (auch bei Unfällen mit Tourfremden) ist es besser es ist eien Haftpflicht da, auch wenn man sie wahrscheinlich nicht braucht.
Bei Jugendgruppen haftet mann schneller, da muß man als Tourenleiter auch das regelgerechte Verhalten überwachen, aber darum gings hier ja nicht.
Gruß
Detlef