Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?

Posted by: Uli

Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? - 11/16/10 01:05 PM

Zitat:
Soviel ich weiß, zahlt eine Rechtschutzversicherung nicht, wenn man der Kläger ist, sondern nur wenn man verklagt wird?

Nein. Etwas vereinfacht: Eine RS-Vers. übernimmt die Kosten, wenn es darum geht sein Recht unter Inanspruchnahme einer juristischen Hilfe durchzusetzen. Beispiele für die Inanspruchnahme als Kläger gibt es z.B. hier (Seiten 4/5).
Gruß
Uli