Wir möchten den jeweiligen Tourenleiter vor irgendwelchen Rechtsansprüchen freistellen.
Ich glaube mal, dass genau das nicht geht. Bei einem Unfall wird es immer darauf ankommen, wie er zustande gekommen ist. Wenn wirklich ein relevantes Versäumnis vorliegt, dann ist man dran, egal ob es Freistellungserklärungen gibt oder nicht.
Gruß
Uli