Ingmar, für Dich zum 3. Mal: Der Hersteller kennt die betroffenen Kunden NICHT.
Möglicher Homepage-Eintrag: "Wir möchten Kunden bitten, die ihr 17Z-Ritzel in den Jahren x-y kauften, sich mit Kaufbeleg an ihren Händler zu wenden, zwecks kostenfreier Zusenden eines Ersatzritzels".
Viele Händler haben Käufe auch noch nach Jahren in ihrem System und können Quittungen ein zweites Mal ausdrucken.