In Antwort auf: lutz_


Du darfst schon so viel Vertrauen in mein pädagogisches Geschick haben, dass diejenigen, denen ich die Sache zutraue auch mitgehen werden.


Du hast hoffentlich überprüft, dass keiner der Wackelkandidaten heimlich hier im Forum mitliest. zwinker

Zitat:

Andere Frage: Ein Kollege erzählte mir, dass bei Gruppenausfahrten mit dem Fahrrad ab einer gewissen Gruppengröße ausdrücklich das nebeneinander fahren in Zweierreihen auf öffentlichen Straßen erlaubt sei. Hintergrund sei, dass für PKW/LKW das Überholen von z.B. 16 Radlern leichter sei, wenn diese in einer Zweierreihe fahren, statt in einer langgezogenen Schlange alle 16 hintereinander.


In Deutschland ist das so, jawoll. Das schimpft sich 'geschlossener Verband' . Im geschlossenen Verband darf man auch wenn ein Radweg da ist auf der Straße und zu zweit nebeneinander fahren. Außerdem gilt der geschlossene Verband quasi als ein Fahrzeug, d.h. er darf komplett über die Ampel fahren, auch wenn sie zwischendurch rot wird und er darf auch nur komplett überholt werden, nur weiß das kaum ein Autofahrer. Es gibt auch eine Obergrenze für das Fahren im geschlossenen Verband, die ich gerade nicht auswendig weiß. Sind es mehr Leute müssen sie sich in zwei Verbände aufteilen und dazwischen ausreichend Überholabstand lassen.
Es gibt also sehr weitreichende Rechte für in Gruppen fahrende Radfahrer, die zumindest meiner Ansicht nach natürlich auch im Gegenzug die Verpflichtung haben, so zu fahren, dass sie als Verband erkennbar sind, also halbwegs geordnet und mit halbwegs konstanten Abständen. Leider halten sich die wenigsten Gruppen daran.

Martina

Martina