Moin Joerg, sicher gibt es Dinge jenseits der StVZO, die sehr praktisch sind und in manchen Belangen auch die StVZO sogar überefüllen, doch meine ich, dass das Rad, mit dem ich normalerweise zur Arbeit fahre StVZO-konform sein sollte, um möglichen Diskussionen mit der Versicherung und der Genossenschaft im Falle eines Wegeunfalles aus dem Weg zu gehen.
Bis dann Eberhard
Wie war das noch mal mit dem Steine-werfenden Elefanten im gläsernen Porzelanladen?