Ich habe mir länger überlegt, ob ich Dir eine PN schreibe, damit der Thread nicht überläuft, schreibe es aber, weil es nunmal für die Allgemeinheit nicht uninteressant ist (und ggfs um einiges an Geld und Ärger gehen könnte) doch hier rein:
Du interpretierst da offensichtlich was völlig verkehrt, bezüglich des ersten Absatzes, wenn ich Dich richtig verstehe: Der private Gebrauch (1) 1. ist privat und eine reine Vervielfältigung - ein Forum oder eine Homepage ist eine Veröffentlichung, eine Verbreitung und fällt damit unter (2), es sei denn es würde unter (1) 2. oder 3. fallen - aber erstens bist Du keine Schule = 3. und auch die Gegenüberstellung zweier Tracks zum Ausarbeiten der Unterschiede zweier Geräte fällt noch lange nicht unter Wissenschaft = 2. Und Du bist nunmal keine Behörde und auch kein Gericht - auch wenn Du manchmal gerne Urteile fällst - die im Rahmen von (2) "veröffentlichen" dürfen bzw in einem Verfahren vor Gericht.
Also: Du darfst zum Eigenbedarf kopieren wie Du willst, aber jede Veröffentlichung ist von den Bedingungen des Rechteinhabers = Kartenherausgeber abhängig - wenn er nicht will keine Chance! Und daher gibt es bezüglich der Veröffentlichung garantiert keine unwirksamen Nutzungsbedingungen - alles was freigegeben wird ist überspitzt formuliert ein Gnadenakt; wenn das bayrische Vermessungsamt 1024x768max mit Link freigibt und die Sachsen nichts (nur als Beispiel, keine Ahnung was die erlauben) dann ist das rechtlich völlig in Ordnung.
Man kann zwar darüber diskutieren, ob die amerikanische Lösung (alles was steuerfinanziert wurde, hat fürs Volk frei zu sein) nicht besser wäre, aber in Europa gelten andere Regeln. Und auch für die gibt es gute Gründe. Und deshalb sind die Nutzungsbedingungen der LVM keineswegs so überflüssig wie ein Kropf, sondern eine notwendige Beschreibung der Rechte Dritter.