Hallo André,
ich hatte nur mal gefragt, weil vermutlich die Links samt der Beiträgen, der hier nicht mehr bekannten Forumteilnehmerin gelöscht wurden. Könnte ja sein das ich an der falschen Stelle gelandet bin.
Für das Tempo mit welchen ich gewöhnlich Nachts unterwegs bin, reichen ja diese 10m. Durch die Geschwindigkeitsreduktion kann ich ja auch nicht mehr ungewollt schneller als 30km/h radeln. Doch wer schneller sein will, sollte da etwas verstellen können. Als ob man mit 10 Lux überhaupt einen Autofahrer blenden kann, mag ich bezweifeln. Wer schützt eigendlich uns gegen Blendung? Wenn man dann für ein paar Meter im Blindflug radeln muß, weil es Mr.Supereilig nicht schaffte das Fernlicht abzuschalten.
Da käme man ja hin und wieder in Versuchung so ein
Powerteil mit 60Lux anzuschaffen. Was mir mehr zuschaffen gemacht hätte, wäre der Anhänger. Wie soll ich den Bootswagen nachträglich mit Bremsen ausstatten können? Von den Reflektoren in den 8" Rädern mal ganz zu schweigen!
Vermutlich sollte diese Verordnung nur einem Zwecke dienen, die Radfahrer bei einen Unfall zusätzliche Schuld aufzuladen, damit die Versicherungen weniger zahlen müssen. Otto Normalverbraucher hätte vermutlich den Text der Verordnung nie gelesen oder gar verstanden. Und bei den vielen Verklauselungen ist es leicht unbeabsichtigt dagegen zu verstoßen.
Tschüs Guido!