es läuft - wie immer - darauf hinaus eine vorschriftsmäßige beleuchtungsanlage am rad zu haben und die zusätzlichen nicht zugelassenen lämpchen selbstverständlich nur außerhalb des geltungsbereiches der stvo zu benutzen. grins

das gleicht zwar fast einer kriminaliesierung derer, die ihre gesundheit im verkehr schützen wollen, aber so ist das hierzulande nunmal ... peinlich

MfG