Hallo DyG,

ich werd hier nicht müde, mal auf die Beleuchtungsgebetsmühle von Olaf Schultz hinzuweisen. Darin findest du auch einen Auszug aus den momentan gültigen Technischen Anforderungen (TA) und wirst feststellen, das die 10m Regel nix neues ist. Außerdem halte ich eine daraus resultierende Leuchtweite für alles andere als zu hoch gegriffen. Diese Regelung geht wohl eher in die Richtung "Radfahrer brauchen nix sehen, es reicht, wenn sie mit Positionslichtern durch die Gegend fahren" traurig
Auch die in den TAs festgelegten max. Leuchtstärken sind einer vernünftigen Fahrradbeleuchtung abträglich und blockieren z.Zt. faktisch Neuentwickliungen seitens der Industrie. Technisch wäre auch heute schon mehr machbar, aber ohne Segen der StVZO wird sich da nix großartig bewegen.
Die technischen Ausführungen in der FAusrüstV wären IMO ein Schritt in die richtige Richtung gewesen, wenn auch weit entfernt von vernunftgeprägtem, so doch wenigstens besser als der Ist-Stand. Die Verwaltungsvorschriften waren jedoch völlig sinnentleert.

Bleibt also abzuwarten, ob die Gesetzgebenden reagieren und die StVZO mitsammt ihrer TAs einmal gemäß der Ablehnungsbegründung entschlackt.

@Guido: Ja, dieses Monster ist hier gemeint.

Grüße,
André