Moinsen,
mal für einen Nicht-Juristen: Heißt das, dass mein Kinderanhänger (weil breiter als 0.8m) jetzt auch nach vorne beleuchtet sein muss, oder muss er das nicht, weil er ja schon benutzt wird (so ne Art Bestandsschutz)?
Quatsch wäre es allemal, nach vorne leuchtet ja mein Fahrrad und das Ding leuchtet im Dunkeln eh wie ein Weihnachtsbaum (Reflektoren)
sollte es aber doch Pflicht sein... Wo bringe ich die Leuchte nur an? Das wird dann wohl was für den "Unsere Teile"-Thread...
Gruß
Chris