hallo,
einiges verwundert mich wirklich sehr an dem tollen verordnungsvorschlag und erinnert auch sehr dezent an autofahrende schreibtischtäter:
"(4)Das Lichtbündel von Scheinwerfern muss mindestens so geneigt sein, dass seine Mitte auf ebener Fläche in 10 m Entfernung von der Lichtquelle auf die Fahrbahn trifft."
was soll denn das bitte? was soll ich denn mit meinem licht ZEHN meter vor mir? ich will doch sehen, wo ich langfahre und nicht die umgebung beleuchten... bei 'nem auto iss das sicher so, das zehn meter eine ausreichende entfernung für den mittelpunkt des ausgesandten lichtbündels darstellen, aber da ich mit meinem rad a) viel weniger und nicht so helles licht habe und b) wie grade von guido angesprochen gar nicht so schnell unterwegs bin, dass ich das licht so weit vorn bräuchte, frage ich mich doch ernsthaft nach dem sinn dieser verordnung - das wirkt eher gefährdend als sichernd.
mal davon abgesehen sind die ganzen vorschriften über reflektoren und so auch total überzogen, aber das ist ja relativ harmlos, da passiert mir ja nichts, wenn ich nen reflektor wie vorgeschrieben an's rad baue.
die regelungen über bremsen... nun gut, die werden schon irgendwie ausgetüftelt sein, das es sicher sein soll, aber wer will das denn bitte wie überprüfen?
insgesamt war das ganze wohl bloß ne beschäftigungstherapie für ein paar schlipsträger in einem sonder-ausschuss, zum glück wird sowas nich umgesetzt...
die realität sieht ja eher so aus, dass polizisten, die einen anhalten schon froh sind, wenn man überhaupt licht und irgendwas reflektierendes am rad hat und man halbwegs zu sehen ist.s