Zitat:
Wo bleibt der Protest der Liegeradfahrer gegen § 6 Absatz 2 Punkt 4?


Ähm, das müsste doch die Kleickpedalfahrer noch mehr stören. Irgendwie ist der von Urs vorgebrachte § 6,5 schon spannend - er relativiert in gewisser Weise ja wirklich alles. Nur ein komisches Beispiel: wo ist es bei einem Velokraft NoCom möglich, lichttechnische Einrichtungen dranzumachen? Nicht möglich? Gut, dann ist es auch ohne Licht konform, oder was?

Konrad


(5)Lichttechnische Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht, nicht verdeckt sowie ständig betriebsbereit sein. Sie müssen so angebaut sein, dass die Lichtverteilung nicht durch Fahrradteile oder Ladung, die auf den Gepäckträgern mitgeführt wird, behindert wird; hiervon darf nur abgewichen werden, wenn aus konstruktiven Gründen ein anderer Anbau nicht möglich ist.