Eine versammlung ist grundsätzlich, durch das GG geschützt. Auch wenn sie zuvor nicht genehmigt, oder sogar für ein ganzes wochenende jede Versammlung in einer ganzen stadt verboten wurde. Falls man sich alos auf der Starße, oder am Gleis neu versammelt, ist die versammlung trotzdem geschützt. Eine Versammlung darf erst aufgelöst werden, nötigenfalls auch mit Gewalt, wenn die versammlung zuvor (von der Polizei mit angabe von gründen) als beendet erklärt wurde. Das ist zwar nur eine formalität (die häufig vergessen oder missbraucht wird), sie zeigt aber trotzdem auf, dass zumindest die gesetzesmacher hierzulande versammlungen erstmal als wichtiges demokratisches element verstanden haben. Aber das ist jetzt nur mein juristischen halbwissen... belehre mich doch bitte.

grüße, Urs