In Antwort auf: lando

Aso ja.. also verstoß gegen das versammlungsrecht, was bei friedlichen anti castor demos vorliegt ist keine straftat, sondern eine ordnungswidrigkeit. So wie falsch parken.


[_] Du hast den Begriff "Nebenstrafrecht" schon einmal gehört.

Die §§ 21 bis 28 des Versammlungsgesetzes enthalten durchaus Strafvorschriften. Davon ganz abgesehen, sobald du die genehmigte Versammlung verläßt (etwa um "auf die Bundesstraße durchzubrechen"), ist nichts mehr mit Versammlungsrecht und Art. 8 GG.

In Antwort auf: lando

Ich bin mir nicht sicher, ob dir klar ist, dass politische Versammlungen eine basis der demokratie darstellen.


Ich bin sicher, wenn Gegner von Atomtransporten sich friedlich auf eine Wiese in sicherem Abstand von der Strecke stellen und Plakate "Castor ist zensiert" in die Kameras halten, hat da niemand etwas dagegen. Die erklärte Strategie der Bürgerinitiativen im Wendland ist aber, durch gezielte "Unfriedlichkeiten" - außerhalb des Versammlungsprivilegs - möglichst hohe Kosten für die Allgemeinheit zu erzeugen. Das ist etwas anderes.